Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33438
VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12 (https://dejure.org/2012,33438)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 (https://dejure.org/2012,33438)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 11 K 9/12 (https://dejure.org/2012,33438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse; Lebensunterhaltssicherung; Unterstützung der PKK bzw. einer Nachfolgeorganisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei Aktivitäten zugunsten der verbotenen PKK

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 4 S. 1, StAG § 10 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Unbestimmter Rechtsbegriff, Rechtsbegriff, Sprachkenntnisse, Deutschkenntnisse, ausreichende Sprachkenntnisse, ausreichende Deutschkenntnisse, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Einbürgerung, Sicherung des Lebensunterhalts, PKK, Anspruch auf Einbürgerung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung nach StAG - Einbürgerung; Gesicherter Lebensunterhalt; Prognose; Ausreichende Deutschkenntnisse; Zertifikat B1; PKK; Unterstützen; PKK-nahe Vereine; Vorstand; Fehlende Glaubhaftmachung einer Abwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einbürgerung bei hinreichendem Tatverdacht auf Unterstützung der PKK

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Die kurdische PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und ihre Nachfolgeorganisationen KADEK (Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans), KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistans), KKK (Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans) oder KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans) zählen zu den Organisationen, deren Wirken unter § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG fällt (wie BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, ).

    33 In der Rechtsprechung unbestritten ist, dass die kurdische PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und ihre Nachfolgeorganisationen KADEK (Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans), KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistans), KKK (Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans) oder KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans) - im Folgenden PKK - zu den Organisationen zählt, deren Wirken unter § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG fällt (zuletzt BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, DVBl 2012, 843 ).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.).

    Die Anforderungen sind in der Regel umso höher, je stärker das Gewicht des einbürgerungsschädlichen Verhaltens ist und je näher dieses Verhalten zeitlich an die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag heranreicht (BVerwG, Urt. v. 20.03.2012, a.a.O.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Ausländer seine innere Einstellung verändert hat und daher künftig eine Verfolgung oder Unterstützung von - wie hier - sicherheitsgefährdenden Bestrebungen durch ihn auszuschließen ist (BVerwG, Urt. v. 20.03.2012, a.a.O.).

    Berücksichtigt man, dass die PKK gegenüber "Abweichlern" und "Abtrünnigen" durchaus zu "Bestrafungsaktionen" neigt (BVerwG, Urt. v. 20.03.2012, a.a.O.), spricht auch dieser Gesichtspunkt einer tatsächlichen Abwendung ebenso entgegen wie der Umstand, dass der Kläger keinerlei Gründe für seinen angeblichen Bewusstseinswandel vorgetragen hat.

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (vgl. VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ; Berlit in GK-StAR § 11 StAG RdNr. 96 ff.).

    Dabei können aber auch legale Betätigungen herangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.; Berlit, a.a.O. RdNr. 87 ff.).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.03.2012, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.).

    Es setzt daneben einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass zukünftig keine Unterstützung inkriminierter Bestrebungen mehr erfolgen wird (vgl. VGH München, Urteile vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 und 5 B 01.1805, jeweils Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 149 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Der Kläger war zunächst Mitglied im Mesopotamischen Kulturverein e.V. in ..., der "... als Vorfeldorganisation der PKK bzw. KADEK anzusehen ist"; (VGH Ba.-Wü., Urt. v. 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, ; die PKK-Nähe dieses Vereins auch bejahend VGH Bad.-Württ, Urt. v. 08.07.2009 - 13 S 358/09 -, ).

    Nach der Erkenntnis des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 16.05.2012, a.a.O.), bezeichnet die bei der Durchsuchung in den Räumen des Vereins am 15.12.2004 aufgefundene Mitgliederliste mit Stand 01.07.2004, auf der auch der Kläger im vorliegenden Verfahren verzeichnet ist, die einzelnen Mitglieder mit dem Zeitpunkt ihres Eintritts ("seit dem Jahr 2000").

    Die YEK-KOM, deren Sitz in Düsseldorf ist und der deutschlandweit etwa 60 kurdische Vereine angeschlossen sind, unterstützt die PKK durch eine Vielzahl von Aktionen (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 16.05.2012, a.a.O.; und bereits Urt. v. 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).

    Dabei können aber auch legale Betätigungen herangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.; Berlit, a.a.O. RdNr. 87 ff.).

  • VG Berlin, 16.08.2005 - 2 A 99.04
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG wohnt - wie § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - ein prognostisches Element inne, wonach auch im Falle der Einbürgerung gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme der genannten Sozialleistungen jedenfalls auf eine absehbare Zeit bestritten werden kann (Anschluss an VG Berlin, Urt. v. 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, ).

    Gleichwohl ist der Bedeutungsgehalt der Vorschrift insoweit identisch, als ihm ein prognostisches Element innewohnt, wonach auch im Falle der Einbürgerung gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme der genannten Sozialleistungen jedenfalls auf eine absehbare Zeit bestritten werden kann (vgl. eingehend VG Berlin, Urt. v. 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, zur wortgleichen Vorgängervorschrift).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Die YEK-KOM, deren Sitz in Düsseldorf ist und der deutschlandweit etwa 60 kurdische Vereine angeschlossen sind, unterstützt die PKK durch eine Vielzahl von Aktionen (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 16.05.2012, a.a.O.; und bereits Urt. v. 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, ).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Es setzt daneben einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass zukünftig keine Unterstützung inkriminierter Bestrebungen mehr erfolgen wird (vgl. VGH München, Urteile vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 und 5 B 01.1805, jeweils Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 149 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    An einem Unterstützen fehlt es, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele einer Organisation, nicht aber auch deren Bestrebungen i.S.v. § 11 S. 1 Nr. 1 StAG befürwortet - sich hiervon ggf. deutlich distanziert - und lediglich dies durch vereinsrechtlich erlaubte mitgliedschaftliche Tätigkeiten nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 -, zum insoweit verwandten Begriff des "Unterstützens einer Vereinigung, die ihrerseits den internationalen Terrorismus unterstützt" - Ausweisungs- und besonderer Versagungsgrund nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative, § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG, NVwZ 2005, 1091).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Als Unterstützung ist dabei jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen i.S.d. Bestimmung objektiv vorteilhaft ist und die von der Person erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der jeweiligen Bestrebung vorgenommen wird (BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05 -, NVwZ 2007, 956; Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 -, NJW 2005, 3590).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

  • VG Stuttgart, 12.10.2005 - 11 K 1429/04

    Klage wegen Einbürgerung eines Bewerbers, der sich als Strohmann für den Vorstand

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2002 - A 12 S 174/01
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14

    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

    Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG geht das Gesetz aber gerade nicht davon aus, die Vorlage eines Zertifikats sei in jedem Fall gleichbedeutend mit der Erfüllung der Anforderung ausreichender Sprachkenntnisse (vgl. zum Folgenden auch VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013 - 5 K 861/12.DA -, juris).

    Letztlich ist jedoch allein entscheidend, ob der Einbürgerungsbewerber die geforderten Sprachkenntnisse, nämlich die Anforderungen, die die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch Niveau B1 vorsieht, vor der Behörde und ggf. dem Gericht vorweisen kann (VG Darmstadt, Urteil vom 07.07.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 07.07.2013 - 5 K 861/12

    Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei Einbürgerungsbewerbern; Nachweis

    27 Mit der Behörde geht auch das Gericht davon aus, dass die Sprachanforderungen materiell zu erfüllen sind und vorgelegte Bescheinigungen darüber allenfalls Indizwirkung haben (ebenso im Ergebnis VG Stuttgart, Urt. v. 19.07.2012 - 11 K 9/12 - juris, Rdnr. 27).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

    Gleichwohl ist der Bedeutungsgehalt der Vorschrift insoweit identisch, als ihm ein prognostisches Element innewohnt, wonach auch im Falle der Einbürgerung gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme der genannten Sozialleistungen jedenfalls auf eine absehbare Zeit bestritten werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris zur wortgleichen Vorgängervorschrift).
  • VG Stuttgart, 29.11.2012 - 11 K 849/12

    Einbürgerung und strafrechtliche Verurteilung in einem nicht rechtsstaatlichen

    Dasselbe gilt für den Kurdisch-Deutschen Freundschaftsverein e.V. in ... (VG Stuttgart, Urt. v. 19.07.2012 - 11 K 9/12 -, ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht